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Cannabis Gesetz

 

Kundeninformation zum Verkauf von Hanfblütenprodukten

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, trotz der Einführung von Artikel 18 des neuen Sicherheitsdekrets, der den Verkauf, Import und Vertrieb von Hanfblüten – auch mit geringem THC-Gehalt – untersagt, möchten wir Sie offen und transparent darüber informieren, dass:

  • wir den Verkauf unserer Produkte rechtlich einwandfrei fortsetzen;
  • unsere Produkte aus zertifiziertem Industriehanf gemäß EU-Standards stammen (Zulassung im EU-Sortenkatalog), einen THC-Gehalt von unter 0,2% aufweisen, keine psychoaktive Wirkung entfalten und laut europäischem Recht legal vermarktet werden dürfen.

Aus diesem Grund setzen wir den Verkauf zugunsten unserer Kundinnen und Patientinnen weiterhin rechtlich fundiert, sicher und verantwortungsvoll fort.

Vertiefung: Die Bedeutung hochwertiger Inhaltsstoffe

 

Warum das neue Gesetz rechtlich anfechtbar ist

  1. Verstoß gegen europäisches Recht – Richtlinie 2015/1535
    Laut dieser Richtlinie hätte Italien jede technische Vorschrift, die den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt behindern könnte, vorab der Europäischen Kommission mitteilen müssen. Italien hat diese Mitteilung jedoch nicht eingereicht.
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen nicht notifizierte nationale Vorschriften nicht angewendet werden. Folglich ist das Verbot in Artikel 18 ohne rechtliche Wirkung.
  2. Verstoß gegen die italienische Verfassung
    Die Bestimmung verletzt mehrere Grundrechte:
  • Artikel 41 der Verfassung schützt die unternehmerische Freiheit.
    Ein absolutes Verbot legaler, nicht-psychoaktiver Produkte ohne wissenschaftliche Grundlage ist unverhältnismäßig und willkürlich.
  • Die Maßnahme wurde ohne Risikobewertung, wissenschaftliche Grundlage oder transparente Konsultation beschlossen – was sie verfassungsrechtlich angreifbar und schwach macht.

 

Unsere rechtliche Position

Gemeinsam mit anderen verantwortungsvollen Akteur*innen der Hanfbranche handeln wir in voller Übereinstimmung mit dem geltenden europäischen Recht und den Grundprinzipien des Rechtsstaats.

Das eingeführte Verbot ist rechtlich anfechtbar und erste Klagen wurden bereits eingereicht.

Vertiefung: Cannabis zur Selbstbehandlung chronischer Beckenschmerzen

 

Unser Engagement für Sie

Wir bleiben unserer Mission treu: Natürliche, zertifizierte Hanfprodukte von höchster Qualität anzubieten – verantwortungsvoll und gesetzeskonform.

Danke für Ihr Vertrauen!

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da:
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+39 0474 832131

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Ecopassion-Team in Zusammenarbeit mit Cistite.info APS